Infos über Ver­sicher­ungs­leistungen

Ihre Behandlungen in der Physiotherapie­ / Krankengymnastik sind sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung Teil der Versicherungs­leistungen. Für eine medizinisch notwendige Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt/Ärztin. Sitzungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge oder im Anschluss an eine Kassenleistung können Sie direkt buchen.

Regelung für Kassenpatienten

Regelverordnung nach Heilmittelkatalog
Die Krankengymnastik / Physiotherapie ist ein Heilmittel, das Ihnen bei medizinischer Not­wendigkeit zusteht. Seit Juli 2001 ist die Art und der Umfang der Verordnungen in einem Heilmittel­katalog geregelt. Je nach Diagnose  ist eine Abfolge von Verordnungen möglich. In der Regel sind dies drei Rezepte hintereinander.

Ein Beispiel: Sie haben chronische Rücken­schmerzen:
1. Verordnung : 6x Krankengymnastik oder manuelle Therapie plus 6x Fango 1. Folgeverordnung wie oben 2. Folgeverordnung wie oben

Dann sind für diese Diagnose 12 Wochen Pause vorgeschrieben. Falls Sie im Anschluss ein weiteres behandlungsbedürftiges Problem haben
(z.B. an der Halswirbelsäule), so kann die Behandlung (für diese neue Diagnose) unmittelbar fortgesetzt werden!
Ihr Arzt/Ärztin entscheidet über den Umfang der Verordnung. Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalles sind zur kontinuierlichen Behandlung möglich. Es besteht für Ihren Arzt/Ärztin allerdings keine Verpflichtung, den Rahmen des Heilmittelkataloges voll auszuschöpfen. Zur näheren Information fragen Sie uns bitte. In der Physiotherapiepraxis München ist dazu auch eine übersichtliche Tabelle erhältlich.

Ihr finanzieller Eigenanteil
Wenn Sie nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, ist zu Beginn der physiotherapeutischen Behandlungen ein Eigenanteil von 10 Euro pro Verordnung plus 10% der Behandlungskosten zu zahlen. Für ein Standardrezept 6x Kranken­gymnastik und 6x Fango sind dies ca. 23 Euro.

Infos zur privaten Kranken­versicherung

  • Die medizinisch notwendige Behandlung erfolgt auf Verordnung Ihres Arztes/Ärztin.
  • Es gibt, anders als möglicherweise von Ihrer privaten Krankenkasse behauptet, keine verbindliche Vergütungsliste in der Physiotherapie. Sie als Privatpatient und wir als Therapeuten gehen einen direkten Behandlungsvertrag ein.
  • Nach der durchgeführten Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Rechnung. Wir berechnen für aktive Leistungen den 1,5fachen Satz und für passive Leistungen den 1,8fachen Satz der Ersatzkassen. Dies liegt deutlich unter den Sätzen, die Ihr Arzt abrechnet und die Ihre Krankenkasse für ärztliche Leistungen erstattet.
  • Für Beamte mit Beihilfe berechnen wir die Beihilfesätze.

Hinweise für Privatpatienten

Hilfestellung für Patienten und Therapeuten bei der Kostenerstattung von Heilmittelrechnungen Zahlt Ihre Versicherungsgesellschaft nicht?